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Häufig gestellte Fragen

Was ist Logopädie?

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Unter Logopädie versteht man die Vorbeugung, Diagnose, Beratung und Behandlung von Stimm-, Sprach-, Sprech-, Schluck- und Hörstörungen bei Kindern und Erwachsenen jeden Alters.

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Terminvereinbarungen?



Sie können uns telefonisch oder per E-mail kontaktieren oder uns direkt in der Praxis besuchen, um sich sich bzw. ihr Kind für eine logopädische Therapie anzumelden. Wir sind bemüht, Ihnen so schnell wie möglich einen passenden Termin anzubieten.

Dasselbe gilt auch für Terminabsagen. Sollten wir gerade in der Therapie sein und nicht persönlich ans Telefon gehen können, ist immer ein Anrufbeantworter geschaltet, auf dem Sie ihr Anliegen + Ihre Telefonnummer hinterlassen können.

Wir rufen Sie dann umgehend zurück.

Telefon: 07585 - 9319498

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Woher erhalte ich eine Verordnung / ein Rezept? 

 

Verordnungen stellen Kinderärzte, Pädaudiologen, HNO-Ärzte, Kieferorthopäden, Neurologen und Hausärzte aus.

Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss.

Deshalb ist es sinnvoll, die Verordnung erst nach der Terminabsprache mit uns beim behandelnden Arzt abzuholen.

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Wie oft findet die logopädische Therapie statt?

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Die Behandlung findet in der Regel 1 - 2 Mal in der Woche, meist in Einzeltherapie statt. Bei bestimmten Störungsbildern kann die Therapie auch mehrmals wöchentlich stattfinden.

Eine Therapieeinheit kann je nach Verordnung 30, 45 oder 60 Minuten dauern.

Meistens beträgt die Behandlungszeit in der Einzeltherapie 45 Minuten.

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Werden Hausbesuche durchgeführt?

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JA!

Bei Bedarf und medizinischer Indikation tätigen wir auch Hausbesuche bei Ihnen im Haus, in der Seniorenresidenz, in der Tagesklinik oder im Pflegeheim.

Kinder mit Behinderungen, die einen Integrationsstatus haben, können wir auch in integrativen Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen betreuen.

Die Indikation zum Hausbesuch muss vom Arzt festgestellt und auf der Verordnung vermerkt sein.

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Wer übernimmt die Kosten für eine logopädische Behandlung?

 

Bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten komplett durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Nach Beendigung des 18. Lebensjahres entfällt ein Eigenanteil in Höhe von 10% des Rezeptwertes zzgl. 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Bitte lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrer Krankenkasse beraten. Näheres dazu finden Sie auch unter http://www.heilmittelrichtlinien.de/

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Was kann ich selbst zur Sprachförderung beitragen?

 

Da die Therapie mit Ihrem Kind meist  1-2 Mal pro Woche in der Praxis stattfindet, ist es wichtig, dass auch Sie im häuslichen Rahmen sich aktiv mit Ihrem Kind befassen.

Ihre Mitarbeit zu Hause ist wichtig für Ihr Kind und unterstützend für unsere therapeutische Zusammenarbeit!

Gemeinsames Geschichten erzählen, Bilderbücher ansehen, Lieder singen, altersgemäße Spiele, sowie die von uns mitgegebenen therapeutischen Aufgaben sollte ein Teil vom sprecherzieherischen Alltag sein.

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